Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SiGeKo)
Auf Baustellen mit mehreren Gewerken ist ein SiGeKo gesetzlich vorgeschrieben. Wir koordinieren alle sicherheitsrelevanten Maßnahmen für einen reibungslosen und sicheren Bauablauf.
Ihr Koordinator für Sicherheit auf der Baustelle
Sobald auf einer Baustelle Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber – also verschiedene Gewerke – tätig sind, schreibt die Baustellenverordnung (BaustellV) aus dem Jahr 1998 die Bestellung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators vor.
Als erfahrener SiGeKo begleiten wir Ihr Bauvorhaben von der Planung bis zur Fertigstellung. Wir sorgen dafür, dass sich die Arbeiten der einzelnen Gewerke nicht gegenseitig gefährden und alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.
Ob gewerbliches Bauvorhaben, öffentlicher Auftraggeber oder privater Bauherr – wir übernehmen die Koordination unvoreingenommen und mit dem Blick des externen Fachmanns.
Das leisten wir für Sie
- Bestellung als SiGeKo nach BaustellV
- Koordination aller Gewerke vor Ort
- Erstellung des SiGe-Plans
- Regelmäßige Baustellenbegehungen
- Lückenlose Dokumentation

Unsere SiGeKo-Leistungen im Überblick
Koordination in der Planungsphase
Bereits in der Planung stimmen wir die Maßnahmen zum Arbeitsschutz aufeinander ab und erstellen den Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan).
Koordination in der Ausführungsphase
Während der Bauausführung koordinieren wir die zeitliche und räumliche Abstimmung der Gewerke, um gegenseitige Gefährdungen zu vermeiden.
SiGe-Plan & Unterlage
Wir erstellen den SiGe-Plan sowie die Unterlage für spätere Arbeiten am Bauwerk als Grundlage für Wartung und Instandhaltung.
Regelmäßige Begehungen
Durch turnusmäßige Baustellenbegehungen kontrollieren wir die Einhaltung der Schutzmaßnahmen und reagieren frühzeitig auf Gefahren.
Termin- & Ablaufkoordination
Wir behalten den Bauablauf im Blick und sorgen für eine sicherheitsgerechte Abstimmung aller Beteiligten.
Dokumentation & Berichte
Alle Feststellungen, Maßnahmen und Begehungen werden lückenlos dokumentiert – für Rechtssicherheit und Nachvollziehbarkeit.
Wann ist ein SiGeKo gesetzlich vorgeschrieben?
Die Baustellenverordnung verpflichtet Bauherren, einen Koordinator zu bestellen, wenn Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber auf einer Baustelle tätig werden. Die Verantwortung liegt beim Bauherrn – wir nehmen sie Ihnen als externer Fachmann ab.
Planen Sie ein Bauvorhaben? Wir koordinieren die Sicherheit.
Vereinbaren Sie eine kostenfreie Erstberatung – wir prüfen unverbindlich, welche Koordinationsleistungen Ihr Projekt benötigt.
